Galenica und ihre Gesellschaften pflegen eine aktive und transparente Informationspolitik gegenüber allen Anspruchsgruppen. Konsequenz und Glaubwürdigkeit sind zwei grundlegende Werte, die sich in einer fakten-bezogenen, umfassenden und sachlichen Kommunikation widerspiegeln.
_Wichtige und kursrelevante Ereignisse werden zeitgerecht über elektronische Medien kommuniziert, immer unter Einhaltung der Richtlinie der Schweizer Börse (SIX). Betroffene Mitarbeitende werden als Erste informiert, wenn dies in der entsprechenden Situation möglich und zulässig ist.
_Galenica publiziert einmal jährlich einen Geschäftsbericht und einen Halbjahresbericht. Die Umsatzzahlen des vergangenen Jahres werden jeweils im Januar mit einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Zudem veröffentlicht die Gruppe die periodisch erscheinende Publikation «Galenica NEWS», die interessierte Anspruchsgruppen über strategische Überlegungen, spezifische Ereignisse und Aktivitäten sowie Produkt- und Dienstleistungsneuheiten informiert.
_Die Aktionäre erhalten auf Wunsch alle periodisch erscheinenden Publikationen per Post zugestellt. Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären ebenfalls per Post zugestellt, zudem wird die Einladung auch im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
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