_Die Galenica Gruppe ist unterteilt in die zwei Generaldirektionen Pharma und Santé sowie in die vier Geschäftsbereiche Pharma, Logistics, Retail sowie HealthCare Information (unter Übrige).
_Der Verwaltungsrat hat die ihm vom Gesetz (Art. 716a OR) und von Art. 16 der Statuten zugewiesenen Aufgaben. Entscheide werden vom Gesamtverwaltungsrat getroffen. Die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung gewisser Geschäfte kann er einzelnen Mitgliedern oder Ausschüssen übertragen.
_Die Generaldirektion führt die Gruppe und deren Gesellschaften aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrats. Basis dafür bilden die Mittelfristplanung, jährliche Zielsetzungen, die Organisation und das Budget.
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