Verhaltenskodex für Lieferpartner der Galenica Gruppe

Die Galenica Gruppe1  kommt mit dem vorliegenden Kodex für ihre Lieferpartner neben dem Erreichen ihrer wirtschaftlichen Ziele auch ihrer Verantwortung in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nach. Anwendbare gesetzliche und regulatorische Anforderungen werden durch die Galenica Gruppe und ihre Lieferanten eingehalten. Die Galenica Gruppe fordert ihre Lieferpartner auf, die Bemühungen von Galenica für eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und daher auch die in diesem Kodex beschriebenen und über gesetzliche und regulatorische Anforderungen hinausgehenden Grundsätze einzuhalten.

1 Verweis auf Struktur der Gruppe (verbundene Unternehmen)

Warum brauchen wir einen Verhaltenskodex für Lieferpartner?

Wir sind der Auffassung, dass der Gesellschaft durch verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten und Geschäftspraktiken am besten gedient ist. Ein Unternehmen muss seine Geschäftstätigkeit unter Einhaltung sämtlicher regionaler, nationaler und internationaler Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die Geschäftstätigkeit der Lieferpartner betreffend. Es ist anzustreben auch darüber hinaus gehende Grundsätze einzuhalten, die der Gesellschaft dienen.

Dieser Verhaltenskodex und die darin enthaltenen Grundsätze gelten weltweit. Die Grundsätze dieses Verhaltenskodex gelten für alle Mitarbeitenden der Lieferpartner, ungeachtet ihrer Rolle oder ihres Verhältnisses zu diesen. Die Lieferpartner setzten sich ebenfalls dafür ein, dass ihre Zulieferer sowie Sublieferanten die Bestimmungen des Kodex kennen und einhalten.

Gemeinsam stärker: Unsere Pflichten und die unserer Lieferpartner

Wir verpflichten uns, die Grundsätze dieses Kodex selbst ebenfalls einzuhalten. Als zuverlässige, innovative und transparente Partner tragen wir gemeinsam mit unseren Lieferpartnern so zu einem nachhaltigen Markterfolg bei. Es sollen dabei insbesondere wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen uns und unseren Lieferpartnern verhindert. Unsere Partner sorgen ebenfalls für eine ausgeglichene Geschäftsbeziehung.

Die über anwendbare gesetzliche und regulatorische Anforderungen hinaus gehenden Grundsätze des Verhaltenskodex für Lieferpartner werden auf dem Wege einer kontinuierlichen Verbesserung umgesetzt, wodurch die Leistungen der Lieferpartner im Laufe der Zeit erhöht werden. Die Akzeptanz dieses Kodex ist zwingender Bestandteil für jede Art von Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Lieferpartnern.

Wir behalten uns das Recht vor, Kontrollen sowie Audits bei unseren Lieferpartnern durchzuführen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen. Die Lieferanten stellen uns auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die dem Nachweis dienen, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird. Die Lieferpartner informieren uns transparent darüber, wenn Bestimmungen dieses Kodex nicht oder nur teilweise erfüllt werden können.

Menschenrechte
Unsere Lieferpartner halten die regional, national sowie international verankerten Menschenrechtsstandards gegenüber ihren Mitarbeitenden ein. Die geltenden Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden eingehalten.

Frei gewählte Beschäftigung
Die Mitarbeitenden unserer Lieferpartner gehen ihrer Beschäftigung gemäss ihrem freien Willen nach. Unsere Lieferpartner beschäftigen keine Zwangsarbeiter, Leibeigene, Arbeitsverpflichtete oder unfreiwillige Gefängnisarbeiter.

Kinderarbeit
Unsere Lieferpartner greifen nicht auf Kinderarbeit zurück. Sie halten sich an die Übereinkommen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wo diese nicht anwendbar sind, beschäftigen sie keine Kinder unter 15 Jahren resp. vor Vollendung des Schulpflichtalters gemäss lokaler Gesetzgebung.

Nichtdiskriminierung
Unsere Lieferpartner bieten Schutz vor Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion, der Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, des Familienstandes oder sonstiger persönlicher Merkmale dulden sie nicht.

Faire Behandlung
Unsere Lieferpartner stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz weder grob noch unmenschlich behandelt werden. Das heisst, dass sie unter anderem keiner sexuellen Belästigung, keinem sexuellen Missbrauch, keiner körperlichen Bestrafung, keinem psychischen oder physischen Zwang oder Beschimpfungen ausgesetzt sind und ihnen dies auch nicht angedroht wird.

Gehälter, Sozialleistungen und Arbeitszeiten
Unsere Lieferpartner entlöhnen ihre Mitarbeitenden gemäss geltenden Gehaltsgesetzen. Sie halten die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ein und vermeiden exzessive Arbeitszeiten.

Sicherheit
Unsere Lieferpartner bieten den Arbeitnehmenden einen den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechenden Schutz von Leben und Gesundheit. Sie stellen den Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung, hierzu gehört insb. die Bereitstellung von Schutzausrüstung.

Vereinigungsfreiheit
Es existiert eine offene Kommunikation und direkte Lösung von Problemen am Arbeitsplatz und von Vergütungsfragen mit den Mitarbeitenden. Unsere Lieferpartner beachten im Einklang mit den lokalen Gesetzen das Recht ihrer Mitarbeitenden, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder auch nicht, eine Arbeitnehmervertretung zu ernennen oder sich in diese wählen zu lassen. Ihre Mitarbeitenden sind in der Lage, mit dem Management offen über die Arbeitsbedingungen zu sprechen, ohne Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu fürchten.

Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen
Unsere Lieferpartner halten im Rahmen ihrer Lieferkettenpolitik bezüglich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Risikogebieten ihre rechtlichen Sorgfaltspflichten, namentlich gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht und den dazugehörigen Verordnungen, ein. Hierzu ermitteln und bewerten sie insbesondere die schädlichen Auswirkungen von aus Konflikt- und Risikogebieten stammenden Mineralien und Metallen in der Lieferkette. Unsere Lieferpartner treffen angemessene Massnahmen zur Abwendung und Minderung dieser Risiken.

Unsere Lieferpartner führen ihre Geschäftstätigkeiten auf ethische Art und Weise und handeln integer.

Geschäftliche Integrität und fairer Wettbewerb
Jegliche Korruption, Erpressung und Veruntreuung ist verboten. Unsere Lieferpartner üben ihre Geschäftstätigkeit gemäss den Prinzipien eines fairen und lebhaften Wettbewerbs sowie unter Einhaltung des geltenden Kartellrechts aus. Sie wenden zudem faire und lautere Geschäftspraktiken an, dazu gehört insbesondere eine akkurate, wahrheitsgemässe Werbung.

Unsere Lieferpartner bieten unseren Mitarbeitenden keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen an, die einen persönlichen Vorteil für die Mitarbeitenden aus der Geschäftsbeziehung zu den Lieferpartnern darstellen.

Interessenkonflikte
Die Tätigkeiten unserer Lieferpartner sind frei von Interessenkonflikten. Sie sorgen intern sowie extern für die Einhaltung eines Governance, resp. Compliance- Mechanismus, der allfälligen Interessenskonflikten vorbeugt.

Sollte unsere Zusammenarbeit mit einem Lieferpartner eine Interessenskollision auslösen, so wird dies umgehend schriftlich mitgeteilt. Als Interessenkonflikt kommt namentlich in Frage, wenn die geschäftliche Zusammenarbeit mit uns oder ein Teilaspekt davon private sowie familiäre Interessen der Lieferpartner oder deren Mitarbeitenden gefährdet, resp. einen Vorteil verschafft.

Datenschutz
Unsere Lieferpartner behandeln Personendaten in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen, nationalen und regionalen Vorschriften. Sie kennen und respektieren die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum, namentlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Aufgrund unseres Tätigkeitsfelds wird im Rahmen der Datenverarbeitung auf die Patientensicherheit sowie die Berufsgeheimnispflicht speziell Rücksicht genommen.

Geistiges Eigentum
Unsere Lieferpartner schützen sämtliche vertraulichen Informationen und verwenden diese nur auf angemessene Art und Weise. Zudem stellen sie den Schutz der Privatsphäre und des geistigen Eigentums aller Mitarbeitenden und Geschäftspartner sicher.

Whistleblowing
Alle Mitarbeitenden können Bedenken oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz melden, ohne Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu fürchten. Unsere Lieferpartner führen gegebenenfalls Untersuchungen durch und ergreifen Abhilfemassnahmen. Die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf ein Meldesystem für anonyme Meldungen zu Gesetzesverstössen, zu Verstössen gegen Menschenrechte, zum Bestehen von Umweltrisiken oder zu weiteren Beschwerden werden umgesetzt.

Tierwohl
Falls dies auf das Geschäft des Lieferpartner zutrifft, werden Tiere human behandelt, in dem Schmerzen und Stress minimiert werden. Tierversuche werden erst durchgeführt, nachdem Anstrengungen unternommen wurden, die Anzahl der verwendeten Tiere zu reduzieren und die Verfahren zu verfeinern, um das Leiden zu minimieren. Falls Alternativen zu Tierversuchen wissenschaftlich fundiert sind und von den Zulassungsbehörden akzeptiert werden, werden diese vorgezogen.

Unsere Lieferpartner gewährleisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und handeln ökologisch verantwortungsvoll. Zur Gewährleistung der Einhaltung ihrer Verantwortung integrieren unsere Lieferpartner Qualitätskontrollen in ihre Geschäftsprozesse.

Gesundheits-, Umwelt- und Qualitätsvorschriften
Unsere Lieferpartner halten alle geltenden Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltvorschriften ein. Sie holen alle erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen sowie Lizenzen ein und nehmen sämtliche vorgeschriebenen Registrierungen vor, halten diese aufrecht und aktualisieren diese. Unsere Lieferpartner erfüllen ihre betrieblichen Verpflichtungen und Meldepflichten.

Qualität
Unsere Lieferpartner erfüllen allgemein anerkannte oder vertraglich vereinbarte Qualitätsanforderungen und bieten Waren und Dienstleistungen an, die unseren Ansprüchen genügen und um die zugesicherte Leistung erbringen. Die Anforderungen an die Qualität der Waren und Dienstleistungen misst sich namentlich am vorgesehenen Verwendungszweck, für den sie sicher sein müssen.

Für die Qualitätssicherung wird aufgrund unseres Tätigkeitsfelds insbesondere im Rahmen von Verschreibungen auf die Patientensicherheit sowie die Berufsgeheimnispflicht Rücksicht genommen.

Umwelt
Unsere Lieferpartner begrenzen die Emissionen aus ihrer Tätigkeit so weit, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Lieferpartner überprüfen ihr Verhalten im Bereich der Umwelt regelmässig auf Gesetzeskonformität. Bei der Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit lassen sich die Lieferanten von den Zielen einer nachhaltigen Wertschöpfung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen leiten. Die jeweiligen regionalen, nationalen sowie internationalen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Natur werden eingehalten.

Soziale Verantwortung
Unsere Lieferpartner nehmen ihre soziale Verantwortung wahr. Insbesondere respektieren sie regional, national sowie international geltende Bestimmungen im Sozialbereich und überprüfen ihre Konformität mit diesen fortlaufend.

Abfälle und Emissionen
Unsere Lieferpartner verfügen über Systeme, die die Sicherheit bei der Handhabung, dem Transport, der Lagerung, dem Recycling beziehungsweise der Wiederverwertung von Abfällen, dem Abfallbeseitigungsmanagement, der Abgasreinigung und der Abwasserbehandlung gewährleisten. Alle Abfälle, Abwasser oder Emissionen, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt belasten könnten, werden vor der Ableitung in die Umwelt angemessen behandelt, kontrolliert, entsorgt und aufbereitet.

Produktesicherheit
Für alle gefährlichen Substanzen (Gefahrstoffe) stellen unsere Lieferpartner uns und anderen Parteien bei Bedarf Sicherheitsdatenblätter (MSDS Material Safety Data Sheets) mit allen erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen zur Verfügung.

Footer