Gschäftsbericht 2018

30 | Galenica Geschäftsbericht 2018 Gesundheitssektor: ein immer wichtiger werdender Zweig der Schweizer Wirtschaft Das Wachstum der Gesundheitsausgaben dürfte sich ge- mäss einer Prognose der KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich von 2018 in den nächsten zwei Jahren bei knapp unter 4% einpendeln, wobei der Anstieg der Kranken- kassenprämien 2019 relativ moderat ausfällt. Gleichzeitig wird der Gesundheitssektor zu einem immer wichtigeren Zweig der Schweizer Wirtschaft: der Anteil des Gesund- heitswesens an der gesamten Wertschöpfung lag im Jahr 2016 bei 5.4% (KOF 2018). Mit dem Bericht der Expertengruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen hat der Bundesrat 2017 die gesundheitspolitische Diskussion in der Schweiz angestossen. Ziel ist es, falsche Anreize zu beseitigen und das Kostenwachstum einzudämmen. Gleichzeitig strebt er ein qualitativ hochstehendes, für alle zugängliches Gesund- heitswesen an. Stärkung der ambulanten Versorger Die Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich soll durch die entsprechende Anpassung der Tarif- struktur erfolgen. Der Bundesrat bekennt sich zur unabhän- gigen, dezentral koordinierten Versorgung durch Ärzte und Apotheker und will die Vernetzung gezielt fördern. Marktpolitisches Umfeld Digitalisierung und Vernetzung der Beteiligten im Gesundheitswesen Im Rahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» erteilte der Bundesrat 2016 den Auftrag für eine «Strategie E-Health Schweiz 2.0». Sie soll das Gesundheitssystem durch die digi- tale Vernetzung qualitativ besser, sicherer und effizienter gestalten. Die Digitalisierung eröffnet neue Perspektiven im Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die bestmögliche Förderung der digitalen Gesundheit werden schrittweise in den kommenden Jahren definiert. Erste Regulierungen, wie das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) sowie das Gesetz über das Elektronische Patien- tendossier (EPDG) treten bald in Kraft beziehungsweise sind es schon. Weitgehend ungeklärt ist, wie Fragen von Ethik, Datenschutz und ergänzender Gesetzgebung zu regeln sind, um der Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Durch- bruch zu verhelfen. Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) – Umteilung der Abgabekategorien Die Änderungen der ordentlichen Revision des HMG traten am 1. Januar 2019 in Kraft. Ziel der Revision war, den Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln zu verbessern. Die Revision des HMG führte auf den 1. Januar 2019 zu einer Umteilung der Medikamente. Bis Ende 2018 lautete die Kategorisierung in fünf Listen wie folgt: A – verschärft rezept- pflichtig, B – rezeptpflichtig, C – in Apotheken erhältlich, D – auch in Drogerien erhältlich, E - freiverkäuflich. Mit der Revi- sionwird auch die Rolle der Apotheke gestärkt. Medikamente der Kategorie B können in begründeten Fällen auch ohne Rezept von einem Apotheker abgegeben werden, und die Leistungen, welche Apotheker über die obligatorische Kran- kenversicherung abrechnen können, werden ausgebaut. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Therapietreue (Compliance) zu stärken. Seit Anfang 2019 gibt es grundsätzlich keine Liste C mehr. Rund 85% der Medikamente, die bisher in der Liste C aufge- führt waren, wurden in die Liste D eingeteilt und werden somit weiterhin nur im Fachhandel erhältlich sein. Die ande- ren rund 15% wurden zur Erhöhung der Patientensicherheit in die Liste B eingeteilt, das heisst, die Apotheken können sie weiterhin ohne Arztrezept abgeben. Rund 100 Produkte wurden von der Liste D in die Liste E überführt und sind somit künftig ohne Fachberatung frei verkäuflich. Medikamentenmarkt Schweiz nach Wert Marktvolumen 2018: CHF 5’969.2 Mio. (zu Fabrikabgabepreisen, 100%) Quelle: IQVIA, Pharmamarkt Schweiz 2018 Marktpolitisches Umfeld Apotheken 49.7% SD-Ärzte 24.7% Spitäler 24.6% Drogerien 1.0% Galenica

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