Gschäftsbericht 2018

Galenica Geschäftsbericht 2018 | 51 Für die Beteiligung von strategischen Partnern an der Galenica AG darf der Verwaltungsrat Ausnahmen von den Stimmrechtsbeschränkungen bis zu maximal 20% des Aktienkapitals bewilligen. Von diesem Recht hat der Ver­ waltungsrat im Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht. Nominee-Eintragungen Eintragungen auf einen Nominee mit Stimmrecht sind bis zu maximal 2% des im Handelsregister eingetragenen Aktien- kapitals möglich. Über diese Limite hinaus ist dies nur mög- lich, wenn der betreffende Nominee Namen, Adresse und Aktienbestand der Person bekannt gibt, für deren Rechnung er 0.5% oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals hält. Galenica hat mit drei Nominees eine Vereinbarung abgeschlossen. Wandelanleihen und Optionen Galenica hat keine Wandelanleihen ausstehend und auch keine handelbaren Optionen ausgegeben. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Galenica AG ist für die Oberleitung und die Oberaufsicht der Gruppe verantwortlich. Er legt die strategischen Ziele sowie die Art und Weise fest, wie diese zu erreichen sind, stimmt Strategie, Risiken und finanzielle Mittel aufeinander ab, erteilt Weisungen und beaufsichtigt das Management, welches für die Leitung der Geschäfte der Gruppe zuständig ist. Der Verwaltungsrat verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswer- tes und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle (Corporate Governance). Er beschliesst über die Mittelfristplanung, das Budget und die Jahresziele der Gruppe. Auch die Werte und die wesentlichen Rahmen­ bedingungen für die Unternehmenstätigkeit werden vom Ver- waltungsrat festgelegt. In personeller Hinsicht ist er für die Wahl und Abwahl der Mitglieder der Verwaltungsrats-Aus- schüsse, des CEO und der Mitglieder der Generaldirektion sowie die Ausgestaltung des Vergütungssystems zuständig. Die Aufgaben des Verwaltungsrats der Galenica AG im Ein- zelnen richten sich nach dem Schweizerischen Obligatio- nenrecht (insbesondere Art. 716a OR), den Statuten und dem Organisationsreglement (siehe weiterführende Links auf Seite 64). Gemäss Statuten kann der Verwaltungsrat aus fünf bis neun Mitgliedern bestehen. Ende 2018 bestand der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern. An der General- versammlung 2018 erfolgte die Zuwahl von Bertrand Jungo in den Verwaltungsrat. Bei der Zusammensetzung wird darauf geachtet, dass im Verwaltungsrat möglichst Kompetenzen aller wesentlichen Tätigkeitsgebiete der Galenica Gruppe vertreten und zusätz- lich die notwendigen Spezialkenntnisse vorhanden sind. Mit der Wahl von Bertrand Jungo konnten die Kompetenzen im Bereich Retail und im Bereich Digitalisierung verstärkt wer- den. Auch bei künftigen Nachfolgeplanungen soll dem Aspekt der Diversität Beachtung geschenkt werden. Der Verwal- tungsrat überprüft seine Funktionsfähigkeit jährlich. 2018 führte der Verwaltungsrat ein Assessment durch und wurde dabei von BHP Brugger und Partner unterstützt. Der Verwal- tungsrat wurde als gut zusammengestelltes Team in optimaler Grösse, mit unterschiedlichen Erfahrungen, komplementärem Wissen und einer guten Kombination unterschiedlicher Per- sönlichkeiten beurteilt. Die Statuten der Galenica AG beschränken die Anzahl Man- date der Mitglieder des Verwaltungsrats in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von anderen Rechtsein- heiten ausserhalb der Gruppe (Art. 17 Abs. 3 der Statuten). Dies beinhaltet insbesondere die Beschränkung auf fünf Mandate in börsenkotierten und sieben Mandate in gewinn­ orientierten, nicht börsenkotierten Rechtseinheiten. Kein Mitglied des Verwaltungsrats erreicht diese Limite. Ausser dem Verwaltungsratspräsidenten Jörg Kneubühler war im Berichtsjahr oder in den drei vorangegangenen Jahren keines der Verwaltungsratsmitglieder bei Galenica oder einer ihrer Gruppengesellschaften in operativ leitender Funktion tätig. Aufgaben des Verwaltungsratspräsidenten Der Verwaltungsratspräsident ist für die Führung des Ver- waltungsrates und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Strategie der Gruppe verantwortlich. Zu den Aufgaben des Verwaltungsratspräsidenten gehören das Hinterfragen und Unterstützen des CEO und der Generaldirektion bei der Ent- wicklung von strategischen Geschäftsplänen und Finanz­ zielen der Gruppe sowie die Vertretung des Verwaltungsrats und, in Abstimmung mit dem CEO, von Galenica nach aus- sen. Der Verwaltungsratspräsident überwacht den Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwal- tungsrats. Er stellt darüber hinaus die Nachfolgeplanung auf oberster Führungsstufe sicher. Corporate Governance Galenica

RkJQdWJsaXNoZXIy MTc2NDgy