Gschäftsbericht 2018

Galenica Geschäftsbericht 2018 | 57 Aufgaben des CEO Der CEO ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Ver- waltungsrat genehmigten strategischen und operativen Ziele, für das Budget und die Kontrolle der Budgeteinhal- tung sowie für die Geschäftsführung der Gruppe. Der CEO leitet die Generaldirektion und berichtet an den Verwal- tungsratspräsidenten. Er bereitet mit dem Verwaltungs- ratspräsidenten die Informationen für die Sitzungen des Verwaltungsrats vor. An diesen Sitzungen legt der CEO dem Verwaltungsrat die strategisch, personell und finanziell bedeutsamen Geschäfte zur Beratung und Entscheidung vor. Zudem vertritt der CEO Galenica gegen aussen. Generaldirektion Die Umsetzung der Aufgaben und Beschlüsse des Verwal- tungsrats für jeden Geschäftsbereich erfolgt unter der Füh- rung des CEO durch die Generaldirektion. Der Verwaltungs- rat setzt dem CEO und den Mitgliedern der Generaldirektion der jeweiligen Geschäftsbereiche entsprechende Ziele und genehmigt das Budget. Die Kontrolle der Ziele erfolgt einer- seits durch einen Monatsbericht zuhanden des Verwal- tungsrats mit Schlüsselzahlen und der Berichterstattung über wichtige Ereignisse und Entwicklungen, andererseits durch den Planungszyklus: Im ersten Quartal wird der jeweilige Jahresabschluss mit der Planung verglichen. Im zweiten Quartal wird das laufende Geschäftsjahr mittels einer «Letzten Schätzung 1» beurteilt und ein Mittelfristplan für die nächsten drei Jahre erstellt. Im dritten Quartal erfolgt die Erstellung des Halbjahresabschlusses und im vierten Quartal werden das voraussichtliche Geschäftsergebnis gemäss «Letzter Schätzung 2» besprochen und das Budget des Folgejahres erstellt. Die Statuten der Galenica AG beschränken die Anzahl Man- date der Mitglieder der Generaldirektion, in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen anderer Gesellschaften mitzuwirken, auf ein Mandat bei börsenkotierten Gesell- schaften und auf drei Mandate insgesamt, welche überdies der vorgängigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen (Art. 20 Abs. 3 der Statuten). Kein Mitglied der Generaldirek- tion erreicht diese Limite. Weitere Aufgaben von Verwaltungsrat, Verwaltungsratsprä- sidenten und der Generaldirektion sind im Organisations- reglement auf der Internetseite von Galenica beschrieben (siehe weiterführende Links auf Seite 64). Informations- und Kontrollinstrumente Der Verwaltungsrat kontrolliert die Generaldirektion und überwacht ihre Arbeitsweise. Die Galenica Gruppe verfügt über ein umfassendes elektronisches Management-Infor- mationssystem. Der Verwaltungsrat erhält quartalsweise einen schriftlichen Bericht und wird monatlich über die finanzielle und operative Entwicklung der Gruppe infor- miert. Zudem werden die operative Entwicklung, die Oppor- tunitäten und die Risiken an den Sitzungen unter Beizug der Mitglieder der Generaldirektion ausführlich diskutiert. Managementverträge Im Sinne von Ziff. 4.4 des Anhangs zur Richtlinie der SIX Swiss Exchange betreffend Informationen zur Corporate Governance (Richtlinie Corporate Governance) sind keine Managementverträge vorhanden. Vergütungen Die statuarischen Regeln betreffend Vergütungen (inkl. Beteiligungen, Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen) an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Generaldirektion sowie betreffend die Abstimmungen der Generalversamm- lung über die Vergütungen finden sich im Vergütungsbericht ab Seite 66. Mitwirkungsrechte der Aktionäre Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr inner- halb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjah- res statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden nach Bedarf einberufen durch Beschluss der Generalver- sammlung oder des Verwaltungsrats, auf Antrag der Revisi- onsstelle oder auf schriftlich begründetes Verlangen von Aktionären, die zusammen mindestens 7% des gesamten, im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals vertreten. Jede mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragene Aktie hat an der Generalversammlung eine Stimme. Aktionäre haben auch das Recht auf Dividende sowie die weiteren Rechte gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR). Corporate Governance Fortsetzung auf Seite 60 Galenica

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