Gschäftsbericht 2018

68 | Galenica Geschäftsbericht 2018 Vergütungsbericht Grundsätze und Verantwortlichkeiten Die Leitprinzipien für die Vergütung des Verwaltungsrats, des CEO und der anderen Mitglieder der Generaldirektion sowie die Verantwortlichkeiten für das Vergütungssystem von Galenica sind in den Statuten von Galenica definiert. Dort finden sich die Bestimmungen zum Vergütungsaus­ schuss (Art. 21 der Statuten) und zu den Vergütungen (Art. 22 der Statuten; siehe weiterführende Links auf Seite 76). Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung jährlich die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen des Ver­ waltungsrats und der Generaldirektion zur verbindlichen Genehmigung vor. Eine solche Genehmigung wird prospek­ tiv für das auf die Generalversammlung folgende Geschäfts­ jahr ausgesprochen. Zudem stimmt die Generalversamm­ lung jährlich und konsultativ über den Vergütungsbericht des abgelaufenen Geschäftsjahres ab. Auf Basis der Statuten und der Entscheide der Generalver­ sammlung legt der Verwaltungsrat auf Antrag des Vergü­ tungsausschusses die Vergütungsstrategie und das darauf aufbauende Vergütungssystem für die Mitglieder des Verwal­ tungsrats und der Generaldirektion fest. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat jährlich auf Antrag des Vergütungsaus­ schusses über die individuelle Vergütung des Verwaltungs­ ratspräsidenten und des CEO sowie über die gesamthafte Vergütung der anderen Mitglieder der Generaldirektion. Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats, welche in Form von gesperrten Aktien ausbezahlt werden kann, legt der Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses und innerhalb der von der Generalversammlung bestimmten Grenzen fest. Vergütungsausschuss Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle unabhängig von Galenica sind und jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. An der Generalversammlung 2018 wurden Daniela Bosshardt-Hengartner (Präsidentin), Michel Burnier und Fritz Hirsbrunner als Mitglieder des Vergütungsausschusses gewählt. Der Vergütungsausschuss prüft und genehmigt die Vergütungs­ grundsätze und -programme der Galenica Gruppe, evaluiert die Messkriterien für die Erreichung der vom Verwaltungs­ rat gesetzten Ziele durch den CEO und die Mitglieder der Generaldirektion und beurteilt, in welchem Masse sie diese Ziele erreicht haben. Der Vergütungsausschuss entscheidet über die individuelle Vergütung der Mitglieder der General­ direktion, mit Ausnahme des CEO, in Absprache mit dem Verwaltungsratspräsidenten. Um die anhaltende Attraktivi­ tät als Arbeitgeberin sicherzustellen, vergleicht Galenica ihre Vergütungsniveaus regelmässig mit denjenigen relevanter Mitbewerber. Galenica strebt generell mittlere Vergütungs­ niveaus in Form eines wettbewerbsfähigen Angebots an. Verantwortlichkeit für den Vergütungsprozess Befugnis CEO Verwaltungsrats­ präsident (VRP) Vergütungs­ ausschuss Verwaltungsrat Generalversammlung Vergütung des Verwaltungsratspräsidenten schlägt vor genehmigt genehmigt den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats, einschliesslich des Verwaltungsratspräsidenten, für das folgende Jahr Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats schlägt vor genehmigt Vergütung des CEO empfiehlt schlägt vor (in Abstimmung mit VRP) genehmigt genehmigt den maximalen Gesamt­ betrag der Vergütung der General­ direktion, einschliesslich des CEO, für das folgende Jahr Vergütung der Mitglieder der Generaldirektion schlägt vor (in Abstimmung mit VRP) empfiehlt genehmigt (Vergütung pro Mitglied) wird informiert, genehmigt (Gesamt­ betrag) Der Verwaltungsratspräsident wird zu allen Sitzungen des Vergütungsausschusses eingeladen mit Ausnahme jener, in denen seine eigene Vergütung behandelt wird (Einsitzrecht, kein Stimmrecht). Der CEO wird fallweise zu den Gesprächen eingeladen. Galenica

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